Zwei Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht und Sozialrecht verbinden sich in meiner Kanzlei mit aktuellem Wissen und präzisem Gespür für das rechtlich Machbare.
Die Mandanten profitieren von meinem Fachwissen, welches ich in mehr als zwanzigjähriger Berufserfahrung und in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen gesammelt habe, insbesondere als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Ich referiere in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen der Fachanwälte zum Recht des schwerbehinderten Menschen, zur Sozialversicherungspflicht und zum Künstlersozialversicherungsrecht.
Zur Aufrechterhaltung der Qualität meiner Tätigkeit im Sozialversicherungsrecht arbeite ich überwiegend auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung. Eine beispielhafte Vergütungsvereinbarung können Sie sich hier als PDF herunterladen.